Änderung der Vorschriften für Gottesdienste

Ab Montag, 22. Juni 2020, gelten Änderungen zum Maskentragen bei Gottesdiensten.

Ministerin Huml: „Klar ist: Die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden. (…) Bei Gottesdiensten wird der notwendige Mindestabstand im Innenbereich von 2 auf 1,5 Meter reduziert und die Maskenpflicht besteht nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden“ – also beim Betreten und Verlassen der Kirche.

Die „60-Minuten-Beschränkung“ wird vorläufig nicht aufgehoben.