Liebe Gemeindemitglieder, liebe Eltern,
Sie möchten Ihr Kind taufen lassen – dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro!
- Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro in Erlenbach, Trennfurt, Wörth, Sommerau, Mönchberg oder Röllbach und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten (Telefon und Mail-Adresse).
- Anschließend meldet sich Pfarrer Mathias Yagappa oder Pfarrer Wolfgang Schultheis bei Ihnen.
- Wir vereinbaren in Absprache mit den anderen angemeldeten Familien und den Verantwortlichen in der Taufvorbereitung einen Tauftermin (meist sonntags um 12 Uhr), sowie die Kirche, in welcher die Taufe stattfinden soll.
- Einzeltaufen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur in begrenzter Zahl in den Sonntagsgottesdiensten möglich.
- Außerdem legen wir den gemeinsamen Termin für einen Informationsabend (Taufgespräch) für alle an diesem Tauftermin Beteiligten fest.
Hierbei muss mindestens eine Person jeder Familie teilnehmen, um die notwendigen gemeinsamen Absprachen für die Vorbereitung des Gottesdienstes vorzunehmen. - Die schriftliche Anmeldung (Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings notwendig!) führen Sie bitte baldmöglichst im Pfarrbüro durch.
- Für den Paten / die Patin ist entweder ein aktuelles Taufzeugnis Ihres Tauf-Pfarramtes oder eine im Pfarrbüro erhältliche „Selbstverpflichtung“ erforderlich.
Wenn Sie keinen katholischen Paten haben, ist es auch möglich, einen Taufzeugen zu benennen.
Bereits festgelegte Tauf-Termine:
- 27.09.26 – Röllbach
- 18.10.26 – Wörth
- 18.10.26 – Hobbach
- 31.10.26 – Sommerau
Bitte melden Sie sich rechtzeitig im Pfarrbüro.
Eine Frage erreicht uns ganz besonders häufig:
Kann ein/-e Taufpate/-in aus dem Taufbuch gelöscht oder im Nachhinein geändert werden?
Ein/-e Taufpate/-in kann aus einem katholischen Matrikel (Taufbuch) nicht gelöscht oder geändert werden, weil das Taufbuch nicht vergleichbar ist mit einem reinen Mitgliederverzeichnis, sondern die Dokumentation einer historischen und sakramentalen Tatsache verzeichnet.
Das katholische Kirchenrecht (c. 877 §1 i.V.m. cc. 1540f. CIC) und die offizielle Haltung des Vatikans begründen dies wie folgt:
Dokumentation eines historischen Ereignisses:
Das Taufbuch beurkundet eine unwiderrufliche Handlung, die an einem bestimmten Tag stattgefunden hat. Wer an diesem Tag physisch und rechtlich als Pate/-in anwesend war, bleibt Teil dieser historischen Tatsache. Eine nachträgliche Löschung wäre eine Fälschung dieses historischen Protokolls.
Keine Änderungen außer bei Fehlern:
Der Vatikan hat ausdrücklich klargestellt, dass Änderungen oder Löschungen im Taufregister absolut verboten sind. Einzige Ausnahme ist die Korrektur von anfänglichen Schreib- oder Übertragungsfehlern.
Rechtliche Konsequenzen für andere Sakramente:
Der Taufeintrag (einschließlich der Personen, die als Zeugen/-innen und Paten/-innen eingetragen sind) dient der kirchlichen Rechtssicherheit. Er beweist, dass das Sakrament gültig gespendet wurde. Darauf bauen alle weiteren Sakramente wie Firmung oder die kirchliche Eheschließung auf.
Kirchenaustritt ändert nichts am Eintrag:
Selbst wenn ein/-e Taufpate/-in später aus der katholischen Kirche austritt oder sich mit der Familie zerstreitet, wird der ursprüngliche Eintrag nicht angetastet. Ein Kirchenaustritt führt lediglich dazu, dass das Patenamt in der Praxis ruht oder nicht mehr aktiv ausgeübt werden darf, da der/die Pate/-in seine Vorbildfunktion im katholischen Glauben verliert.
Gibt es Alternativen oder Lösungen?
Wenn das Verhältnis zum/zur Paten/-in zerrüttet ist oder diese/-r aus der Kirche ausgetreten ist, bietet die Praxis der Kirche zwei Auswege:
Späterer Firmpate/-in:
Für die Firmung benötigt das Kind ebenfalls eine/-n Paten/-in. Dabei soll/muss es sich nicht um dieselbe Person handeln wie bei der Taufe. Diese Person kann das Kind bereits vor der Firmung begleiten, auch wenn sie noch nicht im Taufbuch eingetragen ist. Die Eintragung als Firmpate/-in erfolgt erst im Zusammenhang mit der Firmung.
Inoffizielle Begleiter ernennen:
Für das Kind können im privaten oder familiären Rahmen andere Vertrauenspersonen als „Herzenspaten / Herzenspatin“ benannt werden, die das Kind im Leben begleiten – auch ohne formalen Eintrag im Matrikel.