Langer Kampf für gesetzliche Verankerung von Kurmaßnahmen
Zum Weltfrauentag: Caritas-Kurenberatung informiert
Der Gedanke der Müttergenesung ist ähnlich alt wie der Frauentag. Doch erst 1950 begann die konkrete Umsetzung eines vernetzten Hilfsangebotes für überlastete und kranke Mütter: Elly Heuss-Knapp gründete das Müttergenesungswerk (MGW). An einen Rechtsanspruch auf eine Kurmaßnahme für Mütter war jedoch noch lange nicht zu denken. Auf diese historische Tatsachen macht die Caritas-Kurenberatung in Miltenberg anlässlich des internationalen Frauentags 2018 aufmerksam.
Der Erfolg des Kurangebots unter dem Dach des Müttergenesungswerks zeigte sehr schnell den hohen Bedarf: 500.000 Mütter nahmen in den ersten zehn Jahren an Kurmaßnahmen teil. Waren es zu Beginn vor allem Mütter, die nach dem Krieg Hilfe und Erholung brauchten, wurde das Angebot sehr bald ausgebaut und auf die verschiedenen Bedürfnisse der Frauen spezialisiert, beispielsweise für Landfrauen, berufstätige oder körperbehinderte Mütter bzw. Frauen nach einer Krebsbehandlung. Ein großer Erfolg der politischen Arbeit des Müttergenesungswerks war schließlich 1989 zu verzeichnen, als Kurmaßnahmen für Mütter und deren Kinder erstmalig im Sozialgesetzbuch als Regelleistung verankert wurden. 2007 folgte die Verankerung als Pflichtleistung der Krankenkassen. Über 4 Millionen Mütter haben seit der Gründung des MGW eine Kurmaßnahme in einer anerkannten Kliniken in Anspruch genommen.
Das Müttergenesungswerk geht dabei stets mit der Zeit. Denn immer mehr Väter wollen sich an der Betreuung und Erziehung der Kinder beteiligen und leiden ebenfalls zunehmend unter der Doppelbelastung. Deshalb werden auch Kurmaßnahmen für Väter sowie zusätzlich für pflegende Angehörige angeboten.
Die Vermittlung der Kurplätze geschieht durch die Wohlfahrtsverbände. So ist die Caritas in Miltenberg seit Gründung der Geschäftsstelle im Jahr 1978 an der Kurenvermittlung beteiligt. Heute sitzt mit Marita Eck eine erfahrene Kurenberaterin im Franziskushaus und hilft Müttern wie Vätern bei der Einleitung einer Kurmaßnahme, die durch die jeweilige Krankenkasse finanziert wird. Erreichbar ist die Caritas-Mitarbeiterin in der Regel montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 09371 97 89 10. Eine vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist notwendig. Erste Auskünfte können aber bereits am Telefon gegeben werden. Weitere Informationen gibt es im Internet: www.caritas-mil.de